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So erreichen Sie uns
zuschnitte.com
Metallvertriebs - GmbH
Brentanostrasse 6
64646 Heppenheim
info@zuschnitte.com

Kreidacher Höhe 1
69483 Wald- Michelbach
(Nur nach Vereinbarung)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma zuschnitte.com
Metallvertriebs - GmbH in 64646 Heppenheim

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern gegenseitiges Vertrauen. Leider lässt es sich in Einzelfällen, wie die Erfahrung zeigt, nicht vermeiden, auf diese Bedingungen hinzuweisen und sie zur Kenntnis des Käufers zu bringen, um etwaige Zweifel über die zukünftige Geschäftsverbindung zu beseitigen.

1. Geltung

Wir liefern und empfangen Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Abtretung der Rechte oder Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns ohne unsere Zustimmung ist ausgeschlossen.

2. Lieferumfang

Angebote sind freibleibend; mündliche, telefonische oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen im Zweifel erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtung, die Art und die Maße der zu liefernden Ware ist unsere Auftragsbestätigung die ausschließliche Grundlage.

Entstehen nachträgliche begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und nach fruchtloser Aufforderung hierzu vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferfrist

Lieferfristen sind unverbindlich; Teillieferungen sind zulässig. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 1 Woche überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen, die jedoch eine weitere Woche nicht unterschreitet. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erst ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Rücktritt muss jedoch unverzüglich und schriftlich erfolgen. Geht innerhalb von weiteren zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist keine Erklärung ein, so darf dies dahingehend gewertet werden, dass der Besteller auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

4. Versendung, Gefahrübergang

Die Versendung und Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen und mit bester Sorgfalt. Nur auf Besteller-Wunsch versichern wir die Sendung gegen Verlust und Beschädigung.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Sind mehrere Lieferungen vereinbart, so sind wir im Falle des Zahlungsverzuges nicht verpflichtet, aus diesem oder weiteren Verträgen zu liefern. Vielmehr werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, aus allen bestehenden Kaufverträgen Vorauszahlungen Zug-um-Zug gegen Lieferung der Ware zu verlangen.

6. Umfassender Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt auch nach Übergabe, Absendung oder Lieferung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, diese Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Bei einer Weiterverarbeitung bleiben wir anteilig Miteigentümer des ggfs. neu entstandenen Wirtschaftsgutes. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits im Vertragsabschluss sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche von mehr als 20% so geben wir auf Verlangen jene frei.

Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Einzugsermächtigung dann widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns von Kosten und Schäden freizustellen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

7. Gewährleistung

Wir haften in der Weise, dass wir all diejenigen Teile oder Leistungen nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, die innerhalb von 12 Monaten, vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware durch den Besteller oder Dritte verändert oder verarbeitet wird. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.. Werden Waren aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers gefertigt, so übernehmen wir keine Pflicht zur Überprüfung der Funktion oder Sinnfälligkeit der Konstruktion, sondern erfüllen unseren Auftrag, wenn die Ausführung mit den üblichen Toleranzen den Vorgaben folgt.

8. Unmöglichkeit

Wird uns die vertragliche zugesagte Lieferung nachträglich unmöglich, ohne dass uns ein Verschulden trifft, so beschränkt sich jeglicher Schadenersatzanspruch auf 10% des Warenwertes. Dauerhafte Lieferstörungen durch höhere Gewalt, Streik o.ä., berechtigen uns auch zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

9. Anzuwendendes Recht

Für alle vertraglichen Beziehungen, insbesondere für Lieferungen in das Ausland, gilt UN-Kaufrecht (CISG), ergänzend wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort und der unter Vollkaufleuten vereinbarte Gerichtsstand ist Heppenheim.

Infos

Wichtig
Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen

Lieferung
Lieferzeiten: ca. eine
Woche bundesweit
(im Angebot steht die kürzest mögliche) Lieferumfang: max. 4000mm
Lieferanten: TNT, DPD
Spedition (bis zu Ihrer Haustür)
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